#525 PM-Reader

Marcus Raitner fragt auf /misc ob der Projektleiter vom Aussterben bedroht ist.

In einer neuen Folge von PM-TV spricht Stefan Hagen mit Wolfgang Böhl über Professionalität im Projektmanagement.

Reinhard Wagner bespricht auf dem GPM-Blog die PM-Vorlesungen von Marc Opresnik auf YouTube – und ist enttäuscht.

Das CIO-Magazin zitiert eine Studie der FH Wien, die einen Trend zum Outsourcing von Projektmanagement attestiert. Da finde ich mich doch gleich wieder:

Stefanie Hofmann berichtet in 10 Teilen auf Unlocking Potential von ihrer Erfahrung mit der IPMA Level D-Sommerakademie (1. Kreativität, 2. Projektatlas, 3. Phasenmodelle, 4. Kommunikation, 5. Netzplan, 6.  TMS, 7. Qualitäts- und Änderungsmanagement, 8. Projektsteuerung, 9. Vertragsmanagement, 10. Abschluss). Persönlich Schmerzen bereitet mir der Umstand, dass Kommunikation erst nach den Phasenmodellen kommt. Für mich kommt Kommunikation sogar noch vor der Kreativität!

Selbstbild eines PMs: Bas de Bar (Englisch) – This Is What I Do. Dammit.

Und nochmal Reinhard Wagner über die Kostenfalle Großprojekt.

 

#450 Outsoucern den Garaus machen

Das fordert der Beraterkollege Winfried Materna in der Computerwoche. Gut – im Artikel selbst klingt das nicht so reißerisch, wie in der Überschrift:

Heute werden Outsourcing-Entscheidungen aus einer defensiven Haltung her- aus gefällt, Kostengründe spielen eine zentrale Rolle. Mit den anzubietenden Services beschäftigt man sich zu wenig. Ich würde als CIO sagen: Meine Fachabteilung bekommmt von mir die Services, die sie braucht. Die definiere ich, und ich bin imstande, sie schnell zu liefern, schneller als ein außenstehendes Unternehmen.

Er sieht dies vor dem Hintergrund des Wandels hin zu einem verstärkten (abteilugnsübergreifenden) Prozessdenken, das vermehrt fachspezifische Services erfordert.

#437 Nachtrag: Agile Softwareentwicklung mit verteilten Teams

In Beitrag #435 von der Scrum-Konferenz bin ich noch die Inhalte von Jutta Ecksteins Podcast schuldig geblieben:

Die Zeiten eines Outsourcing und Offshoring in der Software-Entwicklung aus reinen Kostengründen sind aus ihrer Sicht vorbei, denn Spezifikationsaufwand, kulturelle Unterschiede und die erforderliche Kommunikation bergen erhebliche Risiken. Wer rein aus Kostengründen outsourct, wird vom Ergebnis in der Regel enttäuscht sein, so ihr Fazit.

Gründe, die auch heute dafür sprechen sind Personal-/Skill-Mangel und marktliche Anforderungen, etwa bei der Erschließung neuer Märkte oder um Kundennähe zu gewährleisten.

Die Entscheidung für verteilte Teams in der Software-Entwicklung ist in der Regel aus einer Notwendigkeit heraus geboren und keine „Liebesentscheidung“.


Den ganzen Beitrag lesen…

#400 Compliance in Cloud, IT-Outsourcing und -Offshoring

Obwohl das gar nicht geplant war, entwickelt sich dieses Thema so langsam zu einer kleinen Serie auf schlossBlog. Über die juristischen Fallstricke war ja hier und hier schon die Rede.

Auffällig ist, wer sich mit dem Thema beschäftigt: Anscheinend nahezu ausschließlich die Anbieter von Outsourcing und Offshoring-Leistungen.

Im Umfeld der Forschungsarbeiten zum Thema etwa bei Prof. Amberg in Erlangen oder bei Prof. Strahringer von der TU Dresden finden sich Berater von Accenture, IBM oder Bain – aber wo sind die Vertreter der Kunden? Ist bei denen das Thema überhaupt schon angekommen? Bislang wohl nur in den wenigsten Fällen.

Ein grundlegendes Missverständnis liegt auch darin Outsourcing und Offshoring per se als erstrebenswert zu erachten. Eine Prüfung der Sourcing-Möglichkeiten muss selbstverständlich alle Optionen einschließen, aber eine Make-or-Buy-Entscheidung hat auch strategische Auswirkungen. Außerdem entstehen möglicherweise Einschränkungen und Abhängigkeiten, die ursprünglich gar nicht gewollt sind. Eine bestehende Applikation ist für ein neues Geschäftsfeld nicht nutzbar, weil die Daten im „falschen Land“ gehalten werden oder unter der „falschen Datenschutzrichtlinie“. Da wird dann die IT zum limitierenden Faktor für das Business.

#390 Juristische Fallstricke in Cloud, IT-Outsourcing und -Offshoring

In den letzten Postings haben sich wiederholt die Themen IT-Sicherheit und juristische Fallstricke in der Cloud, beim IT-Outsourcing und -Offshoring eingeschlichen. Passend hierzu eine Studie „Compliance im IT-Outsourcing. Theoretische und empirische Ermittlung von Eunfluss nehmenden Faktoren“ der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen Accenture aus dem Jahr 2009. (In komprimierter Form auch als Artikel: „Compliance im IT-Outsourcing“  aus 2010).

In den Beiträgen werden detailliert Rechtsgrundlagen für mögliche Anforderungen angeführt, angefangen von Handelsrecht, Steuerrecht, den Grundlagen eines internen Kontrollsystems (AktG, SOX,…), Basel II bis hin zum Bundesdatenschutzgesetz. Ein wichtiger Rechtskomplex fehlt allerdings noch in der Auflistung: Das Thema Außenhandel.

Rechtsgrundlagen wären hier einmal auf EU-Ebene die Embargo-Verordnung und die Dual-Use-Verordnung, im deutschen Recht das Außenwirtschaftsgesetz (AWG), die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) und das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG). Beim Bundesamt für Wirtschaft und Außenhandel (BAFA) genehmigungspflichtig ist die Ausfuhr von Produkten und Technoloigen, die entsprechend in der Ausfuhrkontrolliste erfasst sind. Und hier liegt der Hase im Pfeffer: Wenn also eine Stückliste, eine technische Zeichnung oder ähnliches in der Cloud liegt, stellt dies rechtlich  möglicherweise bereits einen Technologieexport dar und dies unabhängig davon, ob ein Zugriff darauf tatsächlich erfolgt oder nur möglich ist, denn das zugrundeliegende Recht soll ja bereits die Zugriffsmöglichkeit auf entsprechende Technologien in als kritisch angesehenen Ländern unterbinden. Mit der Dual-Use-Problematik (also der militärischen Einsatzbarkeit von Gütern und Technologien, die eigentlich für nicht militärische Zwecke gedacht waren) ergibt sich eine Relevanz dieser Anforderungen nicht nur für Waffenexporteure oder -hersteller, sondern für alle exportiernenden Unternehmen und exportierend bezieht sich hierbei nicht nur auf den eigentlichen Geschäftsvorgang, sondern möglicherweise auch schon auf die Datenhaltung, wenn also z.B. die Server für eine Inlandsfertigung aus dem Ausland administriert werden.

Bei der Vielzahl der Anforderungen ist das Thema aber noch nicht komplex genug: Zu berücksichtigen ist ja nicht nur die Rechtsgrundlage in Ursprungs- und Zielland, sondern aller beteiligter Länder (also z.B. wenn Teile oder Technologien aus einem Drittland stammen, wenn das Hosting der Daten in einem Drittland (oder der Cloud??) erfolgen, usw.. Eine Besonderheit stellt diesbezüglich US-Recht dar, das für sich einen gewissen extraterritorealen Rechtsanspruch erhebt.

Wer jetzt gedacht hat, wir würden in einer globalisierten Welt leben, der fragt sich, ob nicht die Realität in den Unternehmen und die Rechtslage weit auseinander klaffen. In den Diskussionen zur Cloud und zu IT-Outsourcing und -Offshoring lässt sich die Awareness für diese Themen noch weitgehend vermissen.



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